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Newsletter - Rechtliches
Die nachfolgenden Punkte sollten Sie aus rechtlicher Sicht unbedingt beim Versenden und der Administration eines Newsletters beachten. Achtung: Dies sind nur meine persönlichen Tipps und Erfahrungen und ersetzen keine Rechtsberatung.
- Kein Newsletterversand an Personen, die dies nicht wünschen!
Fügen Sie zu Ihrem Newsletter nur Abonnenten hinzu, mit denen Sie bereits persönlich Kontakt hatten oder die sich über ein Doppeltes-Opt-In-Verfahren zum Verteiler hinzugefügt haben. Ein Doppeltes-Opt-In-Verfahren heißt, dass sich ein zukünftiger Leser über ein Webformular bei Ihrem Newsletter angemeldet hat. Er erhält jetzt von dem Script eine Mail, in der er einen Link anklicken muss. Erst nach Anklicken dieses Bestätigungslinks ist der Interessent auch ein bestätigter Newsletter-Abonnent. Anmeldungen über ein einfaches Opt-In-Verfahren (d.h. die Eingabe einer eMail-Adresse und anschließendes OK-Klicken in einem Webformular) sind rechtlich bedenklich und werden häufig von Massenabmahnern genutzt, um teure und unnötige Abmahnungen an ahnungslose Newsletterbetreiber zu versenden.
- Kein Spam
Schikanieren Sie Ihre Mitbürger nicht mit Viagra-Mails und ähnlichem.
- Vorsicht bei eigener Werbung im Newsletter
Wenn Sie selbst Werbung in Ihrem Newsletter platzieren, sollten Sie daran denken, dass entsprechende Einnahmen dem Finanzamt mitgeteilt werden müssen
- Nicht Illegales
Das sollte klar sein - der Versand von Newslettern mit illegalen Inhalten ist verboten. Ebenso die Aufführung von Links zu illegalen Webseiten.
- Abmeldelink
Jede eMail sollte unbedingt einen Abmeldelink enthalten, der auch funktioniert!
- Impressum im Newsletter
Sie sollten ein Impressum im Newsletter angeben. Dann sind Sie sicher vor eventuellen Abmahnungen.
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